Allgemeine Information über Ihre Feuerwehr
 
Die Bürger dieser Stadt erinnern sich in allen Notlagen an die Feuerwehr, da sie wissen, daß die Feuerwehr schnell zur Stelle ist und aufgrund ihres guten und vielseitigen Ausbildungs- und Ausrüstungsstandes meist rasche Hilfe leisten kann.
In dem Ausspruch: ,,Hier muß die Feuerwehr her" spiegelt sich die Selbstverständlichkeit, mit der man von der Feuerwehr neben der Brandbekämpfung auch technische Hilfeleistungen der unterschiedlichsten Art erwartet.
Die Zahl der Brandeinsätze wird von technischen Hilfeleistungen übertroffen. So wird die Feuerwehr u.a. zur Menschen- und Tierrettung, Verkehrsunfällen, Aufzug- und Ölunfällen, Türöffnungen, Wasserschäden und vielem anderen gerufen.





Information zur Warnung der Bevölkerung in Erlangen







Die Feuerwehren sind zum Wohle der Bürger der Stadt Erlangen bestrebt,
in allen Fällen rasch und tatkräftig Hilfe zu leisten:


Das Bayerische Feuerwehrgesetz vom 23. Dezember 1981 besagt, daß die Gemeinden und Städte als Pflichtaufgabe Sorge zu tragen haben, drohende Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen und Brände wirksam zu bekämpfen sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen und Notständen im öffentlichen Interesse zu leisten. Die aufgestellten und gut ausgerüsteten gemeindlichen Feuerwehren führen diese Aufgaben unter den Schlagwörtern:




"Retten - Löschen - Bergen - Schützen"

Es stehen für:
• Retten - für die Rettung von Mensch und Tier aus lebensbedrohlichen Situationen

• Löschen - für die Abwehr von Brand- und Explosionsgefahren

• Bergen - für technische Hilfeleistungen und Erhalt von Sachwerten

• Schützen - für die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, Hab und Gut

Der Bürger selbst kann Brand- und Unfallgefahren durch richtiges und umsichtiges Verhalten ausschließen oder stark herabsetzen.
 
So kann der Bürger bei einem Brand- oder Unfallereignis den schnellen Einsatzerfolg der Feuerwehr:
 
  • durch eine sofortige genaue Meldung
  • durch eine exakte Schadensbeschreibung
  • durch sonstige hilfreiche Hinweise
 
entscheidend positiv beeinflussen oder sicherstellen.

Für die Rettung von Mensch und Tier sind bei Brand- und Explosionsgefahr andere Einsatzkräfte und Einsatzmittel erforderlich als bei einem Unfall mit Gefahrgut oder bei der Beseitigung und Abwendung von Gefahren bei Hochwasser oder Waldbrandbekämpfung.




Die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Feuerwehren können jederzeit über den bekannten gebührenfreien Notruf 112 angefordert werden.
Eine Brand- oder Unfallmeldung sollte deshalb immer die nachstehenden wichtigen Details enthalten:

     1. Wer meldet?
     2. Was ist passiert?
     3. Wo ist es passiert?
     4. Wie viele Verletzte?
     5. Warten auf Rückfragen
 
  • Name, Standort, evtl. eigene Ruf-Nr. zwecks Rückruf
  • Brand, Unfall, Personenschaden, Geschehen, Vorkommnisse, ruhige Angaben machen
  • Ort, Straße, Gebäude, Fluß, See, genaue Ortsangaben, besondere Hinweise und Wahrnehmungen mitteilen
  • Genaue Angaben der Anzahl von Verletzten / Art der Verletzung
  • Gespräche sollten nur von dem Personal der Einsatzzentrale beendet werden, um Unklarheiten
    zu vermeiden
 
Die Feuerwehren können schnelle Hilfe im Rahmen ihrer Aufgaben zur Schadensbegrenzung  nur erfolgreich  leisten,  wenn die Bevölkerung Aufmerksamkeit, Bereitschaft zum erforderlichen Handeln und Einsicht für nötige Einsatzweisungen aufbringt.
Jedermann kann bei Ausbruch eines Brandes durch besonnenes Verhalten und richtigen Einsatz der Lösch- und Sicherheitseinrichtungen wesentlich zu einer erfolgreichen Schadensbegrenzung beitragen!




In Rechtsvorschriften wie der ,,Verordnung über die Verhütung von Bränden" (VVB) ist im §1 vermerkt:
 
Löschen von Bränden
 
Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen, wenn es ihm zumutbar, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Kann er den Brand nicht sofort löschen, so hat er unverzüglich öffentliche Hilfe herbei zu rufen.
 
Jeder sollte wissen, wo sich in seinem Hause die Lösch- und Sicherheitseinrichtungen befinden!
Die Inbetriebnahme und Handhabung von Feuerlöschern oder Wandhydranten sollte im Ernstfall jedem geläufig sein.
Jeder sollte wissen, wo im eigenen Hause oder in der eigenen Wohnung die Versorgungsleitungen - Strom, Gas, Wasser - abgeschaltet werden können. Flucht- und Rettungswege sollten bekannt sein, als solche zu erkennen und jederzeit frei und ungehindert zu nutzen sein.
 
Allgemeine Verhaltensregeln im Brandfall:
 
  • Ruhe bewahren - schnell handeln
  • Beim Verlassen der Wohnung (Arbeitsraum) Türen schließen, der Brand wird damit für eine Zeit eingegrenzt und der Fluchtweg gesichert.
  • Alarmierung der Feuerwehr durchführen - Notruf 112!
    Auch andere Notrufe können weitervermittelt werden.
  • Weitere Personen verständigen, warnen, in Sicherheit bringen.
  • Nur sichere Fluchtwege benutzen, der sicherste ist die Treppe.
    Keinen Aufzug benutzen. Auf dem Weg ins Freie andere warnen.
  • Falls der Fluchtweg versperrt ist, in der Wohnung bleiben, Türen geschlossen halten, am Fenster bemerkbar machen, damit eine Rettung eingeleitet werden kann.
  • Bis zum Eintreffen der Feuerwehr Ruhe bewahren! Bei Gefahr nicht in die Tiefe springen, sich in Bodennähe bewegen bzw. aufhalten, mit Tüchern vor Mund und Nase vor Brandrauch schützen.
  • Der Feuerwehr am Ort, Hinweise über Besonderheiten und Gefahren etc. geben, sie ist dankbar für solche Hinweise, insbesondere Personen- und Ortskenntnis.
 
Testen Sie sich selbst:
 
 
VORBEUGEN IST BESSER ALS LÖSCHEN!

Brandschutztips
Bezirksfeuerwehrverband Mittelfranken

 


Notruf-Nummern der Hilfsdienste in Bayern

Information
Notruf 112 einheitlich für Feuerwehr und Rettungsdienst

Feuerwehr 112
Rettungsdienst 112
Polizei 110
Krankentransport 19222