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| Die Bürger dieser Stadt erinnern sich in allen Notlagen an die Feuerwehr, da sie wissen, daß die Feuerwehr schnell zur Stelle ist und aufgrund ihres guten und vielseitigen Ausbildungs- und Ausrüstungsstandes meist rasche Hilfe leisten kann. In dem Ausspruch: ,,Hier muß die Feuerwehr her" spiegelt sich die Selbstverständlichkeit, mit der man von der Feuerwehr neben der Brandbekämpfung auch technische Hilfeleistungen der unterschiedlichsten Art erwartet. Die Zahl der Brandeinsätze wird von technischen Hilfeleistungen übertroffen. So wird die Feuerwehr u.a. zur Menschen- und Tierrettung, Verkehrsunfällen, Aufzug- und Ölunfällen, Türöffnungen, Wasserschäden und vielem anderen gerufen. |
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Information zur Warnung der Bevölkerung in Erlangen
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Übersicht der Einsätze der Feuerwehr Erlangen im Jahr 2010
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in allen Fällen rasch und tatkräftig Hilfe zu leisten: |
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| Das Bayerische Feuerwehrgesetz vom 23. Dezember 1981 besagt, daß die Gemeinden und Städte als Pflichtaufgabe Sorge zu tragen haben, drohende Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen und Brände wirksam zu bekämpfen sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen und Notständen im öffentlichen Interesse zu leisten. Die aufgestellten und gut ausgerüsteten gemeindlichen Feuerwehren führen diese Aufgaben unter den Schlagwörtern: | |||||||||
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Es stehen für: |
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| Der Bürger selbst kann Brand- und Unfallgefahren durch richtiges und umsichtiges Verhalten ausschließen oder stark herabsetzen. | |||||||||
| So kann der Bürger bei einem Brand- oder Unfallereignis den schnellen Einsatzerfolg der Feuerwehr: | |||||||||
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| entscheidend positiv beeinflussen oder sicherstellen. Für die Rettung von Mensch und Tier sind bei Brand- und Explosionsgefahr andere Einsatzkräfte und Einsatzmittel erforderlich als bei einem Unfall mit Gefahrgut oder bei der Beseitigung und Abwendung von Gefahren bei Hochwasser oder Waldbrandbekämpfung. |
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| Die Brandbekämpfung durch die Feuerwehr ist grundsätzlich kostenfrei. Die Feuerwehren können jederzeit über den bekannten gebührenfreien Notruf 112 angefordert werden. Eine Brand- oder Unfallmeldung sollte deshalb immer die nachstehenden wichtigen Details enthalten: |
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| 1. Wer meldet? 2. Was ist passiert? 3. Wo ist es passiert? 4. Wie viele Verletzte? 5. Warten auf Rückfragen |
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| Die Feuerwehren können schnelle Hilfe im Rahmen ihrer Aufgaben zur Schadensbegrenzung nur erfolgreich leisten, wenn die Bevölkerung Aufmerksamkeit, Bereitschaft zum erforderlichen Handeln und Einsicht für nötige Einsatzweisungen aufbringt. Jedermann kann bei Ausbruch eines Brandes durch besonnenes Verhalten und richtigen Einsatz der Lösch- und Sicherheitseinrichtungen wesentlich zu einer erfolgreichen Schadensbegrenzung beitragen! |
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| In Rechtsvorschriften wie der ,,Verordnung über die Verhütung von Bränden" (VVB) ist im §1 vermerkt: | |||||||||
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| Wer einen Brand wahrnimmt, hat ihn sofort zu löschen, wenn es ihm zumutbar, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Kann er den Brand nicht sofort löschen, so hat er unverzüglich öffentliche Hilfe herbei zu rufen. | |||||||||
| Jeder sollte wissen, wo sich in seinem Hause die Lösch- und Sicherheitseinrichtungen befinden! Die Inbetriebnahme und Handhabung von Feuerlöschern oder Wandhydranten sollte im Ernstfall jedem geläufig sein. Jeder sollte wissen, wo im eigenen Hause oder in der eigenen Wohnung die Versorgungsleitungen - Strom, Gas, Wasser - abgeschaltet werden können. Flucht- und Rettungswege sollten bekannt sein, als solche zu erkennen und jederzeit frei und ungehindert zu nutzen sein. |
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Brandschutztips
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Notruf-Nummern der Hilfsdienste in Bayern |
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